Altstadtsanierung Hadamar

Sanierungsinformation Ausgleichsbeträge

Erhebung des Ausgleichsbetrages
Die Altstadtsanierung in Hadamar soll 2010 beendet werden. Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist die Stadt Hadamar verpflichtet, die Grundstückseigentümer der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke in Form eines Ausgleichsbetrages an den Kosten der Sanierung zu beteiligen. Dies betrifft alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke durch die Maßnahme eine sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung erfahren haben. Die Stadt Hadamar bietet den Eigentümern auf Antrag die Ablösung des Ausgleichsbetrages im Ganzen vor Abschluss der Sanierung an. Dadurch können erhebliche Einsparungen erzielt werden. Dies gilt auch für Ratenzahlungen.
Die Stadt Hadamar verwendet die vorzeitig abgelösten Ausgleichsbeträge zweckgebunden für die Stadtsanierung, wodurch die Altstadt weiter aufgewertet wird.
Bis zum Abschluss der Altstadtsanierung werden noch Erschließungsmaßnahmen am Neumarkt / Nonnengasse und am Alten Markt durchgeführt. Mit der Maßnahme Alter Markt wird noch im August 2009 begonnen. Die Umsetzung Neumarkt / Nonnengasse ist für 2010 geplant. Durch einen einheitlichen Belag und die Gliederung der Verkehrsfläche werden das Stadtbild sowie die Aufenthaltsqualität erheblich verbessert.

Vorzeitige Ablösung / Entlassung aus der Sanierung

Seit März 2009 besteht für die Eigentümer die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages. Dabei werden zeitlich befristet Kostenreduzierungen gewährt. Mehr als 74 % aller Eigentümer haben hiervon bereits Gebrauch gemacht und öffentlich-rechtliche Ablöseverträge mit der Stadt abgeschlossen. Rund TEUR 550 wurden dadurch der Stadtsanierung zugeführt. Die Einsparungen für die Eigentümer betrugen rund TEUR 115. Die beteiligten Grundstücke wurden frühzeitig aus der Sanierung entlassen.
Die übrigen Eigentümer haben noch bis September 2010 die Möglichkeit, Kostenreduzierungen von bis zu 14 % und andere Vorteile, wie die Löschung des Sanierungsvermerkes, in Anspruch zu nehmen, indem Sie den Ausgleichsbetrag für ihre Grundstücke vorzeitig ablösen. Hierzu werden die Eigentümer in den nächsten Tagen von der HA Hessen Agentur GmbH als Sanierungsträger und Treuhänder der Stadt Hadamar angeschrieben. Die Höhe der Kostenreduzierung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Ablösung und wird taggenau ermittelt. Dabei gilt: je früher die Ablösung erfolgt, desto größer ist die Einsparung. Die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages kann formlos oder durch ein den Eigentümeranschreiben beiliegendes Formblatt beantragt werden.
Eigentümer, die von der vorzeitigen Ablösung keinen Gebrauch machen wollen, werden nach Abschluss der Stadtsanierung, voraussichtlich ab Oktober 2010, von der Stadt Hadamar einen Bescheid über den zu zahlenden Ausgleichsbetrag erhalten. Der Ausgleichsbetrag muss dann innerhalb eines Monats an die Stadt gezahlt werden. Kostenreduzierungen sind dann nicht mehr möglich.
Die HA Hessen Agentur GmbH (Frau Jaentsch ( 0611 – 774 8725) steht für Rückfragen und eine Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.

HA Hessen Agentur GmbH
– Sanierungsträger und Treuhänder
der Stadt Hadamar –

Regionalbüro Kassel
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Telefon    0611 / 774 8725
Telefax     0611 / 774 58725
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Kassel, 19. August 2009
Presse Vorzeitige Ablösung Hadamar 09-08-19